Effektiver Brandschutz im Betrieb ist unerlässlich. Im Brandfall entstehen hohe Kosten, denen man im Vorfeld entgegenwirken kann. Mit der Bestellung eines ausgebildeten Brandschutz- beauftragten werden die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Baurecht sowie die Forderungen der Feuerversicherer erfüllt.
Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instant gehalten werden, damit der Entstehung von Schadenfeuern vorgebeugt wird. Dieses gilt zum Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sachgüter.
Qualifikation des Brandschutzbeauftragten
Wir besitzen die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten nach der Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) sowie die Richtlinie der Confederation of Fire Protection Association Europe (CFPA). Unsere Fachleute kennen nicht nur die geschulte Theorie. Sie sind außerdem erfahrene Feuerwehrleute, welche tief in der Praxis verankert sind und täglich mit der Realität konfrontiert werden.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
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Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen. Kontaktieren Sie uns unter 0173-2422359 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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