Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren sind grundsätzlich geschlossen zu halten.
Feststellanlagen hingegen, halten eine Brandschutztür geöffnet bis diese durch Auslösen einer Brandmeldeanlage, eines Rauchmelders oder eines Drucktasters geschlossen wird.
Die Funktionstüchtigkeit von Brandschutztüren sowie von Feststellanlagen muss einmal jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden.
Gerne übernehmen wir auch für Sie die Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
|
|